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   VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204   

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VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204 (https://dejure.org/2013,15060)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204 (https://dejure.org/2013,15060)
VG Regensburg, Entscheidung vom 20. März 2013 - RN 8 K 12.30204 (https://dejure.org/2013,15060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Familienasyl; rechtskräftige Ablehnung der Asylanträge der Eltern mit Urteil vom 20. März 2013; Az. RN 8 K 12.30176

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30176

    Unglaubhafte Luftwegreise; Verstoß gegen Mitwirkungspflichten nach § 30 Abs. 3

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204
    Familienasyl; rechtskräftige Ablehnung der Asylanträge der Eltern mit Urteil vom 20. März 2013; Az. RN 8 K 12.30176.

    Von einer persönlichen Anhörung im Asylverfahren wurde gemäß § 24 Abs. 1 Satz 5 AsylVfG abgesehen, weil der Asylantrag bzw. Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für ein im Bundesgebiet geborenes Kind unter sechs Jahren gestellt wurde und der Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verfahrensakten der Eltern (Az. RN 8 K 12.30176) ausreichend geklärt ist.

    Wegen des Vorbringens der Beteiligten und der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten im Verfahren Az. RN 8 K 12.30176 und im vorliegenden Verfahren, auf die beigezogenen Behördenakten und die Niederschrift über die mündliche Verhandlung verwiesen.

    Eine Anerkennung im Rahmen des Familienasyls kommt ebenfalls nicht in Betracht, da das Asylverfahren der Eltern des Klägers mit rechtskräftigem Urteil vom 20. März 2013 Az. RN 8 K 12.30176 rechtskräftig abgelehnt worden ist.

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 08.09.2011 Az. 10 C 14.10 und vom 24.06.2008 Az. 10 C 43.07 ) handelt es sich beim unionsrechtlichen Abschiebungsschutz um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen ist.

    Auf die Urteile des BVerwG vom 08.09.2011 Az. 10 C 14.10 und vom 24.06.2008 Az. 10 C 43.07 wird Bezug genommen.

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 08.09.2011 Az. 10 C 14.10 und vom 24.06.2008 Az. 10 C 43.07 ) handelt es sich beim unionsrechtlichen Abschiebungsschutz um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen ist.

    Auf die Urteile des BVerwG vom 08.09.2011 Az. 10 C 14.10 und vom 24.06.2008 Az. 10 C 43.07 wird Bezug genommen.

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204
    Eine begründete Furcht vor politischer Verfolgung im Heimatstaat ist dann zu bejahen, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in dem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1977, BVerwGE 55, 82; vom 17.1.1998, EZAR 201 Nr. 19, und vom 30.10.1990, BVerwGE 87, 52).

    Für den Nachweis der objektiven Gefährdungslage genügt, soweit zur Begründung des Asylbegehrens Ereignisse außerhalb des Gastlandes angeführt werden, wegen des sachtypischen Beweisnotstandes im Asylverfahren grundsätzlich die bloße Glaubhaftmachung dieser Vorgänge (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1977, BVerwGE 55, 82).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204
    Der Flüchtlingsschutz kann ihm danach nur versagt werden, wenn stichhaltige Gründe gegen eine erneute Verfolgung sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.2010, BVerwGE 136, 377).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204
    Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 10.7.1989, BVerfGE 80, 315).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204
    Wer unverfolgt ausgereist ist, hat nur dann einen Anspruch auf Asyl, wenn ihm auf Grund eines erheblichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 15.3.1988, BVerwGE 79, 143).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204
    Bei Vorverfolgung oder bei einer Ausreise vor unmittelbar bevorstehender Verfolgung kann der asylrechtliche Schutz des Art. 16 a Abs. 1 GG nur versagt werden, wenn eine Wiederholung mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. vom 2.7.1980, BVerfGE 54, 341).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30204
    Eine begründete Furcht vor politischer Verfolgung im Heimatstaat ist dann zu bejahen, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in dem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.11.1977, BVerwGE 55, 82; vom 17.1.1998, EZAR 201 Nr. 19, und vom 30.10.1990, BVerwGE 87, 52).
  • VG Regensburg, 20.03.2013 - RN 8 K 12.30176

    Unglaubhafte Luftwegreise; Verstoß gegen Mitwirkungspflichten nach § 30 Abs. 3

    Wegen des Vorbringens der Beteiligten und der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten im Verfahren RN 8 K 12.30204 und im vorliegenden Verfahren, auf die beigezogenen Behördenakten und die Niederschrift über die mündliche Verhandlung verwiesen.
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